| Besonderheiten
des Führerscheins auf Probe:
Bei erstmaligem Erwerb wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt.
Die Probezeit dauert zwei Jahre. Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnisauf
Probe eine rechtskräftigeEntscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister
einzutragen ist,
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Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die mit Bußgeld und
Punkten bestraft wird
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so muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde:
die Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb
einer bestimmten Frist anordnen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei
weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Aufbauseminar
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Kommt der FE-Inhaber
dieser Anordnung nicht nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Begeht
der FE-Inhaber nach der Teilnahme am Aufbauseminar eine weitere
schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen,
so muß ihn die FE-Behörde:
schriftlich verwarnen und ihm nahelegen innerhalb
von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Verkehrspsychologische Beratung
Begeht er nach Ablauf der Zweimonatsfrist eine weitere schwerwiegende
oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, so muss ihm die FE-Behörde:
die Fahrerlaubnis entziehen.
Entzug
Bei Fahranfängern erfolgt die Tilgung einer Ordnungswidrigkeit aus
dem VZR nicht vor Ablauf der Probezeit.
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