Unfallursache Geschwidigkeit

Sicherheit durch angepasste Geschwindigkeit
§ 3 der StVO

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den…

Straßen-
Verkehrs-
Sicht- und
Wetterverhältnissen

sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch

Nebel Schneefall Regen
   

weniger als 50m, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.

Gefährdungshaftung
Ein Autofahrer muss seinen Wagen jederzeit beherrschen, dass er notfalls die Fehler anderer ausbügeln kann (defensive Fahrweise), sonst kann es beim Crash heißen: Nicht schuldig, aber trotzdem in der Haftung.

Angepasste Geschwindigkeit zu Ihrer Sicherheit
Eine Hauptunfallursache ist nicht die extrem überhöhte sondern die im Einzelfall
nicht situationsangepasste Geschwindigkeit.

Beachten Sie diese Erkenntnis bitte bei Ihrer Fahrweise und gleichen Sie nie Ihre Geschwindigkeit „automatisch“ an den allgemeinen Verkehrsfluss an.

Mehr Rücksicht – weniger Tempo, weniger Unfälle!
Wenige Stundenkilometer mehr verlängern den Anhalteweg überproportional. Situationen, die beim Einhalten der angepassten Geschwindigkeit gefahrlos verlaufen wären, führen so zu einer Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer.

Sie wollen einmal mit überhöhter Geschwindigkeit fahren?
Kein Problem.Besuchen Sie uns auf einer unserer zahlreichen Verkehrssicherheitsveranstaltungen und testen Sie sich am Fahrsimulator unter hoher Geschwindigkeit oder bei verschiedenen Wetter- und Verkehrsbedingungen. Selbstverständlich dürfen Sie hier auch unter Alkohol fahren.

Terminübersicht im Internet-Angebot der Polizei: www.polizei.sachsen-anhalt.de

   

Verstöße und ihre Folgen
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Kfz bis 3,5t)

Überschreitung
in km/h
Geldbuße in € Punkte Fahrverbot
innero. außero. innero. außero. innero. außero.
bis 10 15 10 - - - -
11 bis 15 25 20 - - - -
16 bis 20 35 30 - - - -
21 bis 25 50 40 1 1 - -
26 bis 30 60 50 3 3 - -
31 bis 40 100 75 3 3 1 -
41 bis 50 125 100 4 3 1 1
51 bis 60 175 150 4 4 2 1
61 bis 70 300 275 4 4 3 2
über 70 425 375 4 4 3 3

   

Herausgeber und Quelle:
Zentrale Informationsstelle der Polizei in Zusammenarbeit mit dem LKA und der Polizeidirektion Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg, Merseburg, Stendal
*Stand:RR 06/2003

www.polizei.sachsen-anhalt.de

   
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