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als 50m, so darf nicht schneller als 50 km/h gefahren
werden.
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren
Strecke angehalten werden kann.
Gefährdungshaftung
Ein Autofahrer muss seinen Wagen jederzeit beherrschen, dass
er notfalls die Fehler anderer ausbügeln kann (defensive Fahrweise),
sonst kann es beim Crash heißen: Nicht schuldig, aber trotzdem in
der Haftung.
Angepasste Geschwindigkeit zu Ihrer Sicherheit
Eine Hauptunfallursache ist nicht die extrem überhöhte sondern
die im Einzelfall
nicht situationsangepasste Geschwindigkeit.
Beachten Sie diese Erkenntnis bitte bei Ihrer Fahrweise
und gleichen Sie nie Ihre Geschwindigkeit „automatisch“ an
den allgemeinen Verkehrsfluss an.
Mehr Rücksicht – weniger Tempo,
weniger Unfälle!
Wenige Stundenkilometer mehr verlängern den Anhalteweg überproportional.
Situationen, die beim Einhalten der angepassten Geschwindigkeit gefahrlos
verlaufen wären, führen so zu einer Gefährdung oder Schädigung
anderer Verkehrsteilnehmer.
Sie wollen einmal mit überhöhter
Geschwindigkeit fahren?
Kein Problem.Besuchen Sie uns auf einer unserer zahlreichen Verkehrssicherheitsveranstaltungen
und testen Sie sich am Fahrsimulator unter hoher Geschwindigkeit oder
bei verschiedenen Wetter- und Verkehrsbedingungen. Selbstverständlich
dürfen Sie hier auch unter Alkohol fahren.
Terminübersicht im Internet-Angebot
der Polizei: www.polizei.sachsen-anhalt.de
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