Die meisten Wildunfälle ereignen sich in der Dämmerung und in der Nacht
sie fallen mit den Phasen erhöhter Aktivität des Wildes zusammen

Wildunfälle stehen in enger Beziehung zu den Besonderheiten des

„Fahren bei Nacht und in der Dämmerung“

* Nur etwa 20% aller Wildunfälle ereignen sich bei Tageslicht.
* Das Unfallrisiko erhöht sich in der Nacht, insbesondere in Waldgebieten, um ein
Vielfaches.
* Aufs Jahr bezogen, finden die meisten Unfälle im April-Mai und September-Oktober statt,
auf die Tageszeit bezogen, zwischen 5 bis 8 Uhr morgens und 17 bis 22 Uhr abends.

Besonderheiten:
* In der Nacht wird nur noch ein Bruchteil von dem gesehen, was am Tag registriert wird.
* Zunehmende Einschränkung des peripheren Sehens.
* Geringere Wahrnehmung durch Blendeffekte, verschmutzte Scheiben und andere Faktoren.
* Hinzu kommen ungünstige witterungsbedingungen wie Nebel oder Regen.

Wildverhalten

Rehwild verhält sich an der Straße unberechenbar – manchmal flüchtet es mitten auf der Straße zurück, oder es prellt urplötzlich vom Straßenrand vor.

Rotwild flüchtet „überlegter“, es will viel Raum zwischen sich und den „Feind“ bringen.

Damwild steht bei seinem Fluchtverhalten zwischen Reh- und Rotwild. Es kann ausgezeichnet Bewegungen sehen, schätzt aber Entfernungen schlecht ein und versucht Objekte zu „identifizieren“, deswegen bleibt es häufig auf Straßen stehen.

Schwarzwild ist sehr vorsichtig und verlässt meistens rechtzeitig den Straßenbereich, daher ist es selten in Unfälle verwickelt. Aber Vorsicht – immer mit einer Rotte rechnen.

Wussten Sie, dass… bei einem Unfall mit 50 km/h das Aufprallgewicht eines Körpers dem 25fachen Eigengewicht entspricht, bei 70 km/h sogar dem 50fachen?

 

Wenn Sie also mit 50 km/h auf einen 17 Kilo schweren Rehbock auffahren, prallt dieser schon mit 425 kg auf Ihr Fahrzeug, bei 70 km/h sind es schon 850 kg.

Wenn Sie allerdings einen 80 Kilo-Keiler mit 50 km/h treffen, wird er so schwer wie ein Nashorn (2000 kg) und bei Tempo 70 wie zwei Nashörner.

   

Rolle der Geschwindigkeit

60 km/h

Bis zu Geschwindigkeiten von etwa 60 km/h können Rot-, Dam- und Rehwild Fahrzeuge gut Einschätzen. Zu Unfällen in diesem Geschwindigkeitsbereich kommt es vor allem beim Damwild dann, wenn die Strecke sehr unübersichtlich ist oder aber das Leittier die Straße schon überquert hat. Die übrigen Rudelmitglieder geraten in den Konflikt, das Auto vorbeizulassen oder dem Leittier zu folgen.

Mit zunehmender Geschwindigkeit steigt das Unfallrisiko

100 km/h

Bei den bundesweiten Landstraßen regelmäßíg zu beobachtenden Geschwindigkeiten zwischen 100 und 130 km/h ist die Gefährdung nicht mehr kalkulierbar.

   

Wild am Straßenrand – was tun?

Immer auf genügend Abstand zum Vordermann achten.

Vielleicht muss er wegen Wild eine Vollbremsung machen.

Nehmen Sie wild im Dunkeln an der Straße wahr, abblenden und abbremsen. Vorsicht bei nachfolgenden Fahrzeugen.

Immer mit mehreren Tieren rechnen.

Keine waghalsigen Ausweichmanöver riskieren.

Wenn der Zusammenprall unvermeidlich ist: Lenkung gerade halten, Vollbremsung, Aufprall erwarten.

Nach dem Zusammenstoß als erstes Unfallstelle sichern. (Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen).

Läuft das Wild weiter, die Unfallstelle deutlich sichtbar kennzeichnen. Polizei benachrichtigen.

Wild nicht mitnehmen, sondern nur von der Straße ziehen (Tollwutgefahr).

Wildunfall bescheinigen lassen.

   

Alles was Recht ist

Benachrichtigungspflicht und Schadensersatz
Nach einem Wildunfall unverzüglich die Polizei oder auch den zuständigen Jäger oder Förster informieren. „Unverzüglich“ bedeutet stets „ohne schuldhaftes Zögern“. Jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Anzeigepflicht kann zu einer Schadensersatzforderung des Jägers oder Försters führen.

Tatbestand der Wilderei
Jedes Mitnehmen von verunglücktem wild, um es zu behalten oder zu verwerten kann den Tatbestand der Wilderei erfüllen und zu einer Verurteilung führen.

Unfallflucht
Das Weiterfahren nach einem Wildunfall stellt keine Unfallflucht dar. Nicht auszuschließen ist jedoch eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, wenn das angefahrene Tier schwer leidet, der Fahrer nichts unternimmt und einfach weiterfährt.

Versicherung
Unfall (mit Kontakt) Haarwild: Ersatz durch (Teil-) Kaskoversicherung
Unfall (Ausweichen) Haarwild: Ersatz durch (Teil-) Kaskoversicherung bei eigener Beweislast
Unfall (Ausweichen) Niederwild: grundsätzlich kein Ersatz außer Glasschäden über eine (Teil-) Kaskoversicherung

   

Herausgeber und Quelle:
Zentrale informationsstelle der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt * 39114 Magdeburg, Alt Prester 5 *
Stand: 08/2002-RR
In Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. * Geschäftsstelle: 39108 Magdeburg,
Maxim-Gorki-Str. 16

www.polizei.sachsen-anhalt.de

   
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